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Kein Mindestlohn im Amateursport

26. Februar 2015

Arbeitsministerin Andrea Nahles gibt bekannt, dass der Mindestlohn von 8,50 Euro nicht für den Amateursportbereich in Deutschland gilt.

Amateur-Vertragsspieler werden in der Regel wie Minijobber bezahlt.

Weil in einem Sportverein der Spaß im Vordergrund steht und nicht der Job an sich, wird hier nicht von einem klassischen Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gesprochen.

Als de Mindestlohn Anfang dieses Jahres eingeführt wurde, waren viele Vereine natürlich verunsichert und können nun aufatmen.

Viele Fußballspieler ab der 3. Liga abwärts oder Nachwuchsathleten verdienen derzeit vier Euro pro Stunde, arbeiten aber im Monat bis zu hundert Stunden. Dieser hohe Zeitaufwand schließt sich aus Training, Spielen, Besprechungen und Fahrten zu Auswärtsspielen zusammen.

Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Helfer im Amateursport

In Deutschland gibt es 90.000 Vereine, die von ihren ehrenamtlichen Mitarbeitern leben. Den Vereinen wurde nun vorgeschlagen, dass sie ihre Mitarbeiter mit einer Aufwandsentschädigung entlohnen, damit sie nicht unter das Mindestlohngesetzt fallen.

Das ist auch nur fair, denn die Tätigkeiten der ehrenamtlichen Mitarbeiter gelten nicht dem eigenen Broterwerb, sondern dem Gemeinwohl.
Die Einzigen, die unter den Mindestlohn fallen sind Vereinsangestellte, deren Arbeit im Verein ihr Hauptberuf ist, also Vollzeit-Platzwarte o.Ä.

Wenn du neugierig bist, hier geht’s zur Berichterstattung des Spiegel.

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